Nach den Vorgaben des Niedersächsischen Mediengesetzes von 2001 hat ein „Veranstalter von Bürgerrundfunk” drei zentrale Aufgaben. Er soll die lokale und regionale Berichterstattung ergänzen, zugleich allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Rundfunk gewähren und Medienkompetenz vermitteln. Finanziert wird der Bürgerrundfunk in Niedersachsen durch eigene Finanzmittel der Veranstalter, die überwiegend als eingetragene gemeinnützige Vereine organisiert sind, durch Spenden und Unterstützungsleistungen lokaler Einrichtungen sowie durch anteilige Zuschüsse der Niedersächsischen Landesmedienanstalt.
Über die Akzeptanz und Nutzung entscheidet nicht das Organisationsmodell, sondern die lokale Verankerung sowie der Umfang und die Qualität der lokalen Information.
Eingeführt wurde der Bürgerfunk in Niedersachsen bereits 1995. In einer zunächst mehrjährigen Testphase gab es zwei Bürgerfunkmodelle. Die offenen Kanäle, die nur offene, d.h. Sendeplätze für alle, die im Sendegebiet des Bürgerfunksenders wohnen, anboten und die nichtkommerziellen Lokalradios, die ein rein redaktionelles Programm anboten, wobei die Redaktionen zugangsoffen waren. Der Unterschied zu Nordrhein Westfalen: In Niedersachsen handelte es sich um eigenständige Sender, die sich ausschließlich durch Gelder der Niedersächsischen Landesmedienanstalt und Zuschüssen aus Städten und Landkreisen im jeweiligen Sendegebiet sowie über Spenden finanzieren. Das Landesmediengesetz verbietet den Sendern jede Form von Werbung.
Den Bürgerfunk in Niedersachsen gibt es als Fernseh- und Hörfunksender. Niedersachsenweit gibt es inzwischen 15 eigenständige Bürgerfunksender.
Von öffentlich rechtlichem oder privat kommerziellem Rundfunk unterscheidet sich der Bürgerrundfunk durch sieben wesentliche Strukturmerkmale:
- das konkrete Angebot an Einzelne und Gruppen zur Nutzung der Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit,
- unterschiedlich ausgeprägte Zugangsoffenheit,
- die Vermittlung von Medienkompetenz in Theorie und Praxis,
- alternative Sendungen bzw. Programme,
- das Prinzip ausschließlich lokaler oder regionaler Verbreitung,
- der Grundsatz der Werbefreiheit von Sendungen bzw. Programmen,
- die Trägerschaft des Senders durch einen eingetragenen Verein, meist gemeinnützig, eine andere gemeinnützige Körperschaft oder eine Landesmedienanstalt.











