Einigung zwischen Zoogesellschaft und Losverkäuferin

Die Zoogesellschaft Osnabrück und eine Losverkäuferin der Zoolotterie haben sich vor dem Arbeitsgericht Osnabrück wegen ausstehender Gehaltszahlungen geeinigt. Die Frau bekommt 2000 Euro, gefordert hatte sie fast 5.500 Euro – für eine Zeit, als die Zoolotterie geschlossen war. Beide Parteien einigten sich auch darauf, dass das Arbeitsverhältnis für diesen Zeitraum im Nachhinein als beendigt gilt. Es geht dabei um vier Monate im Sommer, als die Zoogesellschaft die Lotterie gestoppt hatte, weil es einen anderen juristischen Vorfall gab. Die jetzige Einigung steht unter Vorbehalt – die Losverkäuferin muss nachweisen, dass sie überhaupt in dem Job weiterarbeiten wollte. Die Zoogesellschaft als Arbeitgeber bezweifelt das.