Hundehalter muss Schadensersatz für Bissattacke leisten

Das Oberlandeslandesgericht Oldenburg hat einen Osnabrücker zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Eine Frau aus Dissen am Teutoburger Wald verklagte ihren Bekannten. Auf seiner Geburtstagsfeier wurde sie von seinem Hund gebissen. Die Frau erlitt dadurch sowohl Biss- als auch Riss- und Quetschverletzungen. Das Landgericht Osnabrück verurteilte den Mann zu vollem Schadensersatz. Der Angeklagte ging jedoch in Berufung. Gestern bestätigte das Oberlandesgericht Oldenburg das Urteil. Die Frau habe keine Schuld an der Hundeattacke. Der Halter müsse deshalb vollständig für den Schaden aufkommen.