Strafen für zwei Arbeitslosengeldempfänger

Zwei Arbeitslosengeldempfänger aus Osnabrück und Vechta wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte eine Frau aus Osnabrück zu drei Monaten auf Bewährung. Sie hatte Leistungen der Agentur angenommen, ohne dabei anzugeben, dass sie nebenbei geringfügig beschäftigt war. Das Amtsgericht Vechta hat einen 48-Jährigen zu zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte zwar angegeben, dass er geringfügig in einem Supermarkt beschäftigt war. In Wirklichkeit arbeitete er dort aber versicherungspflichtig.

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