Verkaufsoffener Sonntag in Georgsmarienhütte kann stattfinden

Der Verkaufsoffene Sonntag in Georgsmarienhütte darf stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschied heute zugunsten der Stadt und der City-Gesellschaft. Die hatte gegen die Entscheidung, den verkaufsoffenen Sonntag abzusagen, Beschwerde eingelegt. Damit ging der Fall an das Oberverwaltungsgericht. Das sah jetzt keinen Grund, die Öffnung der Geschäfte kommenden Sonntag zu unterbinden. Die passe in den Rahmen, die das Citiyfest in Georgsmarienhütte biete. Die Gewerkschaft ver.di hatte gegen den verkaufsoffenen Sonntag geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück zunächst Recht bekommen.