Fragen und Antworten zur DFB-Entscheidung
Ein Thema hat die Fußballfans bei uns in der Region in dieser Woche in Atem gehalten: das DFB-Pokalspiel am Montagabend (10.08.), das aufgrund eines Feuerzeugwurfs gegen Schiedsrichter Martin Petersen so unglücklich endete. In der 71. Spielminute hieß es daraufhin beim Stand von 1:0 für den VfL: Spielabbruch. Der Verein und die Fans stellten sich nun seit Dienstag die Frage, wie der DFB diesen Vorfall inklusiv nachfolgenden Spielabbruch bewertet. Der VfL hatte auf eine Wiederholung des Spiels gehofft, und auch RB Leipzig hatte dies angeboten. Doch aus einer Wiederholung wird nun nichts. Was hat der DFB heute genau entschieden?
Der DFB hat heute Mittag seine offizielle Entscheidung bekannt gegeben: RB Leipzig gewinnt das Spiel am grünen Tisch mit 2:0 und Osnabrück ist damit raus aus dem DFB Pokal. Erklärung: Ein abgebrochenes Pokalspiel kann laut den DFB-Statuten nur dann wiederholt werden, wenn keine der Mannschaften Schuld am Abbruch ist. Dies trifft hier nicht zu, denn der VfL ist für das Verhalten seiner Fans verantwortlich ist. Da der Spielabbruch einem VfL-Fan zuzuordnen ist, ist damit der Verein auch Schuld am Abbruch des Spiels und muss nun dafür büßen. Da half auch keine Entschuldigung beim DFB.
Ist es sicher, dass ein VFL-Fan das Feuerzeug geworfen hat? Und wie sieht es überhaupt aus mit der Suche nach dem Täter?
Da der Werfer in der Ostkurve stand, also da wo die meisten VfL-Fans im Stadion bei Heimspielen gewöhnlich stehen, ist der Fall für den DFB eigentlich klar – und für den VfL Osnabrück genauso. Die Tätersuche gestaltet sich schwierig. Der Polizei liegt momentan nur das Beweismittel in Form des Feuerzeugs vor. VfL-Spieler Marcos Alvarez hatte es direkt nach dem Wurf an Schiedsrichter Martin Petersen gefangen und an den Schiedsrichter weitergereicht. Der VfL selbst hat eine Belohnung von 5.000 € für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Werfers führen, ausgesetzt. Das Thema ist also wohl noch lange nicht durch.
Mit welcher Geldstrafe muss der VFL nun rechnen? Hat der DFB das auch schon heute bekannt gegeben?
Über etwaige Geldstrafen und mögliche weitere Sanktionen gegen den VfL Osnabrück entscheidet der DFB-Kontrollausschuss gesondert. Möglich ist eine Geldstrafe von bis zu 100.000 € und auch ein zumindest teilweiser Zuschauerausschluss in einem VfL-Heimspiel ist denkbar.
Heute Nachmittag gab es eine Pressekonferenz des VfL Osnabrück. Das Präsidium hat erklärt, dass es keine rechtlichen Schritte gegen den heutigen Entscheid zur Spielwertung beim DFB einlegen wird. Der VfL fordert eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht im Verfahren um die sportrechtliche Bestrafung. Der VfL legt Wert auf den Hinweis, dass der Verein keine Schuld an der Tat eines Einzelnen trägt.