Anklage nach tödlichem Arbeitsunfall in Herzlake
Nach einem tödlichen Arbeitsunfall in Herzlake vom Mai 2014 hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage gegen einen Unternehmer aus Papenburg erhoben. Er soll wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht und, weil er gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen haben soll. Der Mann soll Mitschuld am Tod eines Arbeiters sein. Der Arbeiter war bei Dacharbeiten für den Unternehmer tödlich verunglückt. Dabei trat er auf eine Platte im Dach, die marode war, aber nicht ausreichend gesichert gewesen sein soll. Außerdem habe es darunter kein Sicherheitsnetz gegeben. Dafür sei das Unternehmen des Angeklagten verantwortlich gewesen. Der Angeklagte soll außerdem noch ein Bußgeld von 25.000 Euro zahlen