Landkreis Osnabrück will Rechtsform der Arbeitsvermittlungstelle MaßArbeit prüfen
MaßArbeit – so heißt die Arbeitsvermittlung im Landkreis Osnabrück. Seit 11 Jahren vermittelt die MaßArbeit Jobs an Hartz IV Empfänger, ohne dass die Agentur für Arbeit beteiligt ist. Jetzt hat das Sozialgericht Osnabrück festgestellt, dass die ganze Institution rechtlich nicht wirksam ist. Sollte das Urteil bestätigt werden, wäre die ganze Einrichtung Maßarbeit sozusagen „illegal“. Ausgelöst wurde dieser Rechtsspruch durch die Klage eines 45-Jährigen, der einen sogenannten Ein-Euro-Job hatte. Seiner Forderung nach mehr Geld gab das Gericht Recht, aber es entschied auch, dass nicht die Maßarbeit bezahlen müsse, sondern der Landkreis selbst, weil die Vermittlung von Jobs und auch die Bezahlung von einer einzigen Institution kommen müsse. Was das für die MaßArbeit und den Landkreis Osnabrück bedeutet, erfahren Sie in folgendem Mitschnitt aus unserem Programm: