Zehn Jahre Haft für tödliche Schüsse in Osnabrücker Supermarkt

Das Landgericht Osnabrück hat den Anklagten im Prozess um die tödlichen Schüsse in einem Osnabrücker Supermarkt zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht blieb damit über der Forderung des Staatsanwaltschaft- die Anklage hatte neun Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Als Begründung für das Urteil gab das Gericht an, dass es große Teile der Aussagen des Angeklagten nicht folgen konnte. Es habe zwar berücksichtigt, dass der Angeklagte eine Angststörung hat, weil er sich von seinem späteren Opfer bedroht gefühlt habe – er sei sich aber bewusst gewesen, was er tat. Notwehr hat nach Ansicht des Gerichts nicht vorgelegen. Darum sei ein Freispruch nicht in Frage gekommen. Den hatte die Verteidigung des Angeklagten gefordert. Sie will in Revision gehen. Der Angeklagte hatte seinen ehemaligen Schwager im Oktober 2015 in einem Supermarkt an der Iburger Strasse in Osnabrück erschossen. Der Tat ging u.a. eine jahrelanger Familienstreit voraus.