Vollverschleierte Schülerin aus Belm darf weiter zum Unterricht

Eine 16-jährige Schülerin aus Belm darf weiter mit Nikab zur Schule gehen. Das hat der Kulturausschuss des niedersächsischen Landtages entschieden. Obwohl die Schülerin mit der Vollverschleierung gegen das niedersächsische Schulgesetz, die niedersächsische Verfassung und gegen das Grundgesetz verstoße, soll sie nicht gezwungen werden, den Schleier abzulegen. Der Grund für diese Entscheidung ist laut Staatssekretärin Erika Huxhold, dass der Schulfrieden durch die voll verschleierte 16-Jährige nicht gefährdet sei. Es habe keine Beschwerden gegeben – weder von Mitschülern noch von
Lehrern oder Eltern. Außerdem beteilige sich die Schülerin am Unterricht. In einem ähnlichen Fall hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück einer 18-jährigen untersagt, ein Abendgymnasium zu besuchen, weil sie vollverschleiert zum Unterricht erschien.