Ex-Karmannbetriebsrat scheitert mit Revision und muss ins Gefängnis

Ein ehemaliger Betriebsrat des früheren Osnabrücker Autobauers Karmann muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Revision in letzter Instanz angelehnt. Damit muss der 61-jährige für dreieinhalb Jahre in Haft. Er hatte als Geschäftsführer von Autozulieferern über sechs Jahre Steuern in Höhe von mehr als vier Millionen Euro hinterzogen haben. Das Geld hatte der Ex-Betriebsrat zusammen mit einem Komplizen nach Luxemburg geschafft. Der Komplize war dafür zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.