Verteidigung fordert Freispruch für Osnabrücker Frauenarzt

Im Prozess um den Osnabrücker Frauenarzt, der seine Frau getötet haben soll, hat die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Dem Angeklagten sei keine Schuld nachzuweisen, hieß es im Plädoyer der drei Verteidiger. Sie kritisierten die fehlerhaften Ermittlungen der Polizei sowie das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Das beruhe lediglich auf Annahmen und nicht auf Beweisen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe von 13 Jahren für den Angeklagten gefordert. Er soll 2013 seine Frau erwürgt haben. Während des Prozesses hatte der Frauenarzt immer wieder seine Unschuld beteuert. Mit einem Urteil wird am 21. Juli gerechnet.