Bundessozialgericht befasst sich mit Maßarbeit vom Landkreis Osnabrück

Die Frage, ob die kommunale Arbeitsvermittlung Maßarbeit des Landkreises Osnabrück in ihrer jetzigen Struktur rechtmäßig ist, beschäftigt demnächst das Bundessozialgericht. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, handelt es sich dabei um eine sogenannte Sprungrevision, bei der eine Instanz ausgelassen wird. Das Sozialgericht Osnabrück hatte innerhalb eines Jahres zwei Urteile gefällt, wonach es die Maßarbeit aktuell nicht rechtlich nicht wirksam hält. Gegen das jüngste Urteil hatte der Landkreis Osnabrück Sprungrevision eingelegt. Weil das Sozialgericht in Osnabrück einverstanden ist, geht das Verfahren vor das Bundessozialgericht – normalerweise wäre als nächste Instanz das Landessozialgericht in Celle zuständig.