BGH bestätigt Urteil gegen Osnabrücker Verleger

Der Osnabrücker Verleger Norbert Fuhs muss für sechs Jahre in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das entsprechende Urteil des Landgerichts Osnabrück in letzter Instanz bestätigt. Das hat das Landgericht mitgeteilt. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Fuhs hat als Verleger der Osnabrücker Sonntagszeitung sogenannte Medienbriefe verkauft und damit Anleger betrogen – weil er sie nicht über das Risiko dieser Briefe aufgeklärt hat. 165 Anleger haben so insgesamt 1,6 Millionen Euro verloren.