Absage wegen Rentenalter ist altersdiskriminierend

Ein 71jähriger Mann hat vor dem Arbeitsgericht Osnabrück Recht bekommen. Der Mann klagte gegen die Stadt Osnabrück, da ihn als Bewerber abgelehnt hatten. Der Mann hatte sich auf einen mit seinen Qualifikationen passenden Job als Hauswirtschafter in einer städtischen Einrichtung beworben, bekam dann allerdings eine  schriftliche Absage mit der Begründung, dass die Stadt keine Rentner einstellen dürfe. Dagegen klagte der Mann und bekam Recht. Die Ablehnung seiner Bewerbung mit dieser Begründung sei altersdiskriminierend gewesen, so das Arbeitsgericht Osnabrück. Die Stadt Osnabrück muss nun eine Diskriminierungsentschädigung von über 8.000 Euro an den Mann zahlen. Sollte die Stadt in Berufung gehen, geht der Fall an das Landesarbeitsgericht in Hannover.