Angeklagte nach versuchtem Mord wohl schuldunfähig

Im Prozess wegen versuchten Mordes gegen eine Frau aus Dissen bezweifelt die Staatsanwaltschaft die Schuldfähigkeit der Angeklagten. Die 42-Jährige hatte versucht ihren Mann umzubringen, indem sie ihn mit Spanngurten ans Bett gefesselt und mit Gesteinsbrocken beworfen hatte. Ein Gutachter stufte die Angeklagte wegen einer psychischen Störung als schuldunfähig ein. Dieser Ansicht schloss sich auch die Staatsanwaltschaft an und forderte in ihrem Plädoyer, dass die Frau in einer Psychiatrie untergebracht wird. Kommende Woche will das Landgericht Osnabrück das Urteil verkünden.