Anmeldetermine für die Einschulung 2019 an den Grundschulen in Belm

(PM) Alle Kinder, die bis zum 1. Oktober 2019 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 schulpflichtig. Kinder, die nach dem 01.10. das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, „wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind“ (Auszug aus § 64 Nds. Schulgesetz).

Die Anmeldetermine für die Einschulung 2019 an den Grundschulen in Belm, Icker, Powe und Vehrte sind im April dieses Jahres. Die Terminvereinbarung für die Schulen erfolgt dabei in den jeweiligen Kindertagesstätten. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens wird auch der Sprachstand des Kindes überprüft, um festzustellen, ob es gegebenenfalls ab 1. August 2018 an der Sprachförderung teilnehmen muss. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass die Eltern zusammen mit Ihrem Kind zur Anmeldung kommen. Die Feststellung des Sprachstandes soll allen Betroffenen (Kindern, Eltern und Schule) helfen, die Zeit bis zur Einschulung für die Entwicklung des Kindes zu nutzen.

Wichtig: Beim Anmeldetermin müssen Geburtsurkunde und Vorsorgeheft vorgelegt werden.

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