Entscheidung im Bombenräumungsprozess

Eigentümer von Orten, wo einen Bombenräumung durchgeführt wird, haben Anspruch auf Entschädigung. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden. In dem speziellen Fall ging es um eine Bombenräumung aus dem Jahr 2011 an einer Eissporthalle in Osnabrück. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst musste hier Bohrungen vornehmen. Dadurch wurde die Eisfläche stark beschädigt. Diese Kosten muss jetzt teilweise die Stadt begleichen. Allerdings nicht in voller Höhe, weil der Anspruch teilweise verjährt ist.