Berufung eingelegt, aber bei Verhandlung nicht erschienen

Ein Mann aus Bad Rothenfelde ist zu seiner eigenen Berufungsverhandlung nicht erschienen. Er hatte Einspruch gegen eine Strafe wegen mehrfacher Beleidigung, Nachstellung und Bedrohung eingelegt. Das Amtsgericht Bad Iburg hatte ihn zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er Nachbarn beschimpft und mehrfach bedroht hatte. Außerdem hat er sie immer wieder vorsätzlich belästigt, indem er mittags und abends Lärm gemacht hat. Gegen das Urteil hatte der Mann Berufung eingelegt, die jetzt vom Landgericht Osnabrück verworfen wurde, weil er nicht zur Verhandlung kam.