Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen im Quakenbrücker Wahlfälschungsprozess

Im Prozess um mögliche Wahlfälschung in Quakenbrück bei der Kommunalwahl 2016 hat die Staatsanwaltschaft Strafen zwischen einem halben und anderthalb Jahren für fünf Angeklagte gefordert. Sie sollen bei der Wahl Unterlagen gefälscht haben und so für ein auffällig gutes Ergebnis der Partei Die Linke in Quakenbrück gesorgt haben. Außer den Strafen sollen die Kommunalpolitiker auch nicht mehr bei Kommunalwahlen antreten dürfen. Der Prozess geht am Mittwoch mit den Plädoyers der Verteidiger weiter. Am Montag soll die Urteile am Landgericht Osnabrück gesprochen werden.