Urteil gegen Osnabrücker Frauenarzt ist rechtskräftig

Der Osnabrücker Frauenarzt, der seine Frau umgebracht hat, bleibt in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte die Revision des 57-Jährigen abgelehnt, teilte das Landgericht Landshut mit. Das hatte den Frauenarzt im Juli vergangenen Jahres wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Tat liegt schon einige Jahre zurück: 2013 hatte der Frauenarzt seine Frau im gemeinsamen Haus in Erding getötet. In einem ersten Verfahren war er freigesprochen worden. Das Urteil hatte der BGH damals aufgehoben.