Revision gegen Solaranlagen-Betrüger abgelehnt

Zwei Jahre hat es gedauert, jetzt ist ein Urteil des Landgerichts Osnabrück wegen bandenmäßigen Betrugs rechtskräftig. Konkret geht es um vier Männer, die 2016 vor Gericht standen, weil sie Kunden beim Kauf von Solaranlagen getäuscht hatten. Dabei war ein Schaden von 10 Millionen Euro entstanden. Das Landgericht hatte die Männer dafür zu Haftstrafen zwischen zwei und zehn Jahren verurteilt. Die hatten dagegen Revision eingelegt. Die hat der Bundesgerichtshof abgewiesen. Bei der Verhandlung vor zwei Jahren waren über 300 Zeugen verhört worden.