Urteil: Nacktfotos verschickt

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat ein Urteil des Osnabrücker Landgerichtes bestätigt. Im dem Prozess klagte eine Frau aus dem Osnabrücker Raum gegen ihre frühere Freundin. Diese hatte, ohne das Einverständnis der Klägerin Nacktfotos von Ihr über den Nachrichtendienst Whatsapp verbreitet.  Das Landgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro. Die Strafe sei laut Richter in dieser Höhe angemessen, weil die Klägerin durch die Aufnahme und das Verschicken der Bilder selbst eine gewisse Mitschuld trage. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Bilder nur per Whatsapp an eine weitere Person verschickt und nicht ins Internet gestellt worden seien.