Revisionsverfahren endet mit deutlich geringerer Strafe

11 Monate auf Bewährung statt zweieinhalb Jahre Haft. Das ist das Ergebnis eines Revisionsverfahrens wegen Urkundenfälschung am Landgericht Osnabrück. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts osradio 104,8 auf Nachfrage mit. Angeklagt war ein Mann aus Delmenhorst, der mit nachgemachten Unterschriften Überweisungsträger gefälscht hat. Er und andere sollen so 170.000 Euro erbeutet haben. Weil ihm in Deutschland nur drei Fälle nachgewiesen werden konnten, bekam er jetzt eine Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung. Ein erstes Urteil mit Haftstrafe von 2016 hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben und die Revision zugelassen.