OVG hebt Urteil zu Windkraftanlagenbau in Belm auf

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat dem Landkreis Osnabrück grundsätzlich erlaubt, eine Windkraftanlage in Belm bauen zu lassen. Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, dass das OVG ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück aufgehoben hat – das hatte den Bau 2015 nicht genehmigt. So wie sie sei, sei die Genehmigung „rechtswidrig und nicht vollziehbar“, sie könne aber, wie es juristisch heißt, „geheilt“ werden. Der Naturschutzbund Osnabrück (NABU), der gegen die Genehmigung geklagt hatte, glaubt, dass der Landkreis seine Windenergie-Planung jetzt insgesamt überdenken muss. Der Landkreis Osnabrück sieht keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf, sondern nur für den Fall in Belm. Der Kreis will jetzt prüfen müssen, welche Maßnahmen dafür nötig sein. Das sei erst möglich, wenn das Gericht das schriftlich erläutert hat. Wann das soweit ist, sei laut OVG noch nicht genau zu sagen.