Landgericht verwirft Einspruch von Quakenbrücker Politikerin

Das Landgericht Osnabrück hat das Urteil gegen eine ehemalige Quakenbrücker FDP-Politikerin bestätigt. Laut dem Landgericht habe man damit den Einspruch der Politikerin verworfen. Das Amtsgericht Bersenbrück hatte sie ursprünglich wegen Wahlfälschung verurteilt. Den Tatvorwurf an sich räumte sie sogar ein, wollte aber gegen das Strafmaß von 8 Monaten auf Bewährung vorgehen. Das sahen die Richter anders. Zur Begründung sagten sie, eine Freiheitsstrafe sei im vorliegenden Fall unerlässlich. Sie habe in erheblichem Maße planvoll agiert und dadurch einen Vertrauensverlust in der Bevölkerung bewirkt. Das Strafmaß vom Amtsgericht Bersenbrück sei deshalb angemessen.