(pm) Ehrenamtliche Betreuende helfen volljährigen Menschen, die unter körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung leiden, bei rechtlichen Angelegenheiten. Um freiwillige Helferinnen und Helfer zu gewinnen und zu fördern, hat der Arbeitskreis „Rechtliche Betreuung“ für den Landkreis Osnabrück erneut ein informatives Faltblatt sowie ein Fortbildungsprogramm für 2019 erstellt.

Personen, die aufgrund einer Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht eigenständig oder nur teilweise erledigen können, bekommen einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt. Dieser wird über ein bestimmtes Verfahren durch das Amtsgericht ausgewählt. Das aktuelle Faltblatt enthält in einfacher Sprache Informationen, die vom Anregungsverfahren bis zu Aufgaben, Rechten und Pflichten eines rechtlichen Betreuers reichen.

Der überwiegende Anteil an rechtlichen Betreuern wird aktuell von Familienangehörigen sowie sozial engagierten ehrenamtlichen Personen wahrgenommen. Unterstützt werden sie bei den speziellen, formellen und vermögensrechtlichen Aufgaben durch Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörde. Hier setzt das Fortbildungsprogramm 2019 an. Es enthält die einzelnen Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen, die im Kreishaus stattfinden.

Der erste Termin des Fortbildungsprogramms findet am 19. Februar von 18 bis 20 Uhr im Kreishaus, Am Schölerberg 1, Osnabrück, in Raum 2092 (Eingang parlamentarischer Bereich), statt. Im dort angebotenen jährlichen Grundkurs für ehrenamtliche Betreuende stellen Mitarbeitende der Betreuungsvereine Grundlagen des Betreuungsrechts dar und geben eine Einführung in die Tätigkeit der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung.

Besonders an Personen, die gern mit Menschen arbeiten und helfen möchten, richtet sich das Angebot. Die Teilnehmer des Arbeitskreises „Betreuung“ im Landkreis beraten Interessierte zu Fragen der Betreuung, der Fortbildung- und Beratungsmöglichkeiten oder zur Übernahme einer Betreuung im Ehrenamt.

Der Arbeitskreis besteht aus der Betreuungsbehörde des Landkreises sowie dem Sozialdienst katholischer Frauen aus Osnabrück und Bersenbrück (SkF) und dem Katholischen Verein für soziale Dienste im Artland (SkFM).

Informationen sind erhältlich bei  L. Koopmann (SkF  Osnabrück), Telefon: 0541/33876-22, C. Schumacher und V. Smekal (SkF Bersenbrück), Telefon: 05439/1645 sowie W. Birke (SkFM Artland), Telefon: 0541/33144-20. Beim Landkreis Osnabrück gibt es Informationen bei A. Budke, Telefon: 0541/ 501-501-3839,  A. Pope, Tel.: 0541/501-3039, S. Osterhold, Telefon: 0541/501-3439, M. Grote, Tel.: 0541/501-3438 und E. Strunk, Telefon: 0541/501-3038.

Bildunterschrift: Gemeinsam mit Kreisrat Matthias Selle (hinten Mitte) stellte der Arbeitskreis „Rechtliche Betreuung“ den neuen Info-Flyer für ehrenamtliche Helfende vor. Foto: Landkreis Osnabrück/ Uwe Lewandowski