Diesel-Abgasaffäre ab heute Thema am Landgericht

Bestehen gegen einen Auto-Hersteller Ansprüche, wenn das Auto im Jahr 2017 gekauft wurde?  Diese Frage beschäftigt ab heute das Landgericht Osnabrück. Geklagt hat eine Autokäuferin. Sie ist der Meinung, dass sie in der Diesel-Abgasaffäre vom Hersteller arglistig getäuscht wurde. Das sieht der Autohersteller anders. Er sagt, die Frau habe den Wagen erst im Herbst 2017 gekauft. Zu dem Zeitpunkt sei die gesamte Thematik um die Abgasreinigung in Fahrzeugen bereits einer breiten Öffentlichkeit bekannt gewesen. Jeder potentielle Käufer habe deshalb ab Herbst 2017 davon wissen müssen. Welche der beiden Seiten recht hat, muss jetzt das Landgericht entscheiden.