Diesel-Besitzerin scheitert mit Klage am Landgericht Osnabrück

Eine Autokäuferin, die ihr Dieselauto zurückgeben wollte, ist mit einer Klage vor dem Landgericht Osnabrück gescheitert. Die Frau wollte das Geld für den Kauf des Wagens erstattet haben, weil der nach einem Software-Update mehr Treibstoff verbrauchte als vom Hersteller angegeben. Der Hersteller hatte das abgelehnt. Er begründete das damit, dass die Frau den Wagen im Herbst 2017 gekauft – zu einer Zeit, als die Problematik um gefälschte Abgaswerte bei Dieselautos seit gut zwei Jahren bekannt gewesen sei. Deswegen sei auch bekannt gewesen, dass es für die Autos Softwareupdates gab, die zu einem Mehrverbrauch führen. Dieser Begründung folgte das Landgericht. Die Autokäuferin kann dagegen Berufung einlegen.