Verurteilter Osnabrücker legt Revision ein

Der Osnabrücker, den das Landgericht Osnabrück zu zwölf Jahren Gefängnis wegen der Tötung seines Sohnes verurteilt hatte, hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

Erst im Januar dieses Jahres verurteilte das Landgericht Osnabrück den 25-Jährigen zu 12 Jahren Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Osnabrücker seinen wenige Tage alten Sohn so schwer misshandelt hatte, dass er kurz darauf an den Folgen starb. Durch die Revision könnte der Prozess demnächst am Bundesgerichtshof verhandelt werden. Hier wird dann jedoch lediglich geprüft ob es bei dem Prozess zu Verfahrensfehlern gekommen ist. Eine erneute Beweisaufnahme wäre nicht vorgesehen. Im Falle von Verfahrensfehlern würde der Bundesgerichtshof den Prozess dann an eine andere Kammer des Landgerichts Osnabrück zurückgeben. Hier würde der Prozess dann noch einmal komplett aufgerollt. In dem Fall, dass der Bundesgerichtshof keine Verfahrensfehler findet, wäre das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.