Schwarzfahrer in Osnabrück zu 600€ Strafe verurteilt

(PM) Ein 32-jähriger Schwarzfahrer wurde am Montag vom Amtsgericht Osnabrück im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 600,- Euro verurteilt.

   Der Italiener ohne festen Wohnsitz war vormittags mit einem InterCity von Bremen nach Osnabrück gefahren ohne einen gültigen Fahrschein zu besitzen.

   Hinzugerufene Bundespolizisten stellten fest, dass der 32-Jährige in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Schwarzfahrens aufgefallen war. Außerdem hatte er eine geringe Menge Betäubungsmittel dabei.

   Nach Sachvortrag durch die Bundespolizei entschied die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück auf Festnahme des 32-Jährigen zur Durchführung eines beschleunigten Strafverfahrens.

   Nur wenige Stunden später erfolgte die Vorführung des Mannes beim Amtsgericht Osnabrück zur sofortigen Hauptverhandlung und die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 600,- Euro, die er in Raten begleichen darf.

   Das sogenannte beschleunigte Verfahren ist eine besondere Form des Strafverfahrens und hat den Vorteil, dass einfache Fälle schneller abgeschlossen werden können und die Strafe unmittelbar „auf dem Fuße“

folgt. Es kommt häufig bei einfach gelagerten Sachverhalten zur Anwendung, wenn neben einer klaren Beweislage ein dringender Tatverdacht besteht und der Täter ohne festen Wohnsitz ist.

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