(PM) Nachdem der Landkreis Osnabrück Wasserentnahmen aus den Gewässern untersagt hat, schließt sich die Stadt Osnabrück diesem Verbot ab sofort an. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Gewässern der Stadt Osnabrück extrem niedrige Wasserstände eingestellt, sodass eine Mindestwasserführung zurzeit nicht mehr gewährleistet ist. So hat der Wasserstand der Hase in Lüstringen mit 72 cm den niedrigsten Stand seit elf Jahren erreicht. Deshalb werden mit der „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück“ Wasserentnahmen aus Gewässern 2. und 3. Ordnung zu Bewässerungs- und Beregnungszwecken mittels Pumpvorrichtungen ab Mittwoch, 24. Juli 2019, bis einschließlich 31. August 2019, untersagt.

In der Stadt Osnabrück gilt das Verbot somit sowohl für Gewässer der 2. Ordnung wie beispielsweise die Hase, die Nette oder die Düte als auch für alle kleineren Bäche und Gräben als Gewässer der 3. Ordnung.

Das Verbot gilt auch für Wasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.