Sozialleistungsbetrug: Geldstrafe für Hartz IV-Empfänger

(SöSö) Das Amtsgericht Osnabrück hat einen Hartz IV-Empfänger zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte einen Job aufgenommen, ohne das der Agentur für Arbeit mitzuteilen. Die zahlte ihm deswegen über mehrere Monate zu Unrecht weiter Sozialleistungen. Die muss er jetzt zurückzahlen, außerdem verhängte das Amtsgericht eine Geldstrafe von 1.800 Euro. Auf die Schliche gekommen waren dem Mann das Jobcenter sowie das Hauptzollamt Osnabrück.

Foto © Hauptzollamt Osnabrück