Wahlfälschung in Quakenbrück: Urteil rechtskräftig

(SöSö) Das Urteil wegen Wahlfälschung gegen eine Quakenbrücker FDP-Politikerin ist rechtskräftig. Wie das Landgericht Osnabrück mitteilt, habe  die Frau ihre Berufung zurückgezogen. Sie akzeptierte damit ihre Bewährungsstrafe von acht Monaten, zu der sie das Amtsgericht Bersenbrück verurteilt hatte.  Eigentlich hätte das Landgericht den Fall in dieser Woche erneut verhandelt sollen. Der Termin wurde nun aber aufgehoben. Bei der Kommunalwahl 2016 hat die Frau Briefwahlunterlagen gefälscht und Briefwähler in ihrer Entscheidung beeinflusst.