Verwaltungsgericht gibt Verdi Recht

(HW) Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat dem Antrag von Verdi gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 3. November stattgegeben. Wie das Gericht mitteilt, richtete sich der Eilantrag von Verdi an die Geschäfte in Georgsmarienhütte – Ortsteil Oesede. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass sich die Sonntagsöffnung nicht mit dem Niedersächsischen Recht über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten vereinbaren lasse. Dies sieht vor, dass die garantierte Sonntagsruhe einen besonderen Grund für die ausnahmsweise Geschäftsöffnung an Sonntagen verlange. Einen solchen Grund habe es in diesem Fall nicht gegeben.

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