Versuchte Erpressung: Putzfrau zieht Berufung zurück

(SöSö) Das Urteil wegen versuchter Erpressung gegen eine Putzfrau aus Osnabrück ist rechtskräftig. Anklage und Verteidigung zogen gestern ihre Berufung vor dem Landgericht Osnabrück zurück. Damit muss die Frau eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro zahlen. Sie hatte im Juni vergangenen Jahres versehentlich 225.000 Euro Lohn erhalten und wollte die ihrem Arbeitgeber nur zum Teil zurückzahlen, den anderen Teil wollte sie behalten. Das Amtsgericht hatte ihr das als versuchte Erpressung ausgelegt.