Klage gegen Finanzamt wird abgewiesen

(LT) Das Niedersächsische Finanzgericht in Hannover hat die Klage einer Frau aus Osnabrück gegen das Finanzamt abgewiesen. Die Frau steht dabei stellvertretend für 40 Familien, die vor ungefähr 10 Jahren in einem Baugebiet gebaut hatten. Sie klagte gegen einen Steuerbescheid des Finanzamtes mit zehnfach höheren Forderungen als bei einem ersten Bescheid. Das Finanzgericht gab dem Amt aber in allen Punkten recht und bezeichnete die Klägerin als „vorsätzliche Steuerhinterzieherin“. Auch die anderen Hausbesitzer in dem Baugebiet könnten bei einer Klage keinen anderen Ausgang des Verfahrens erwarten.