Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt Urteil

(LT) Das Oberlandesgericht Oldenburg hat ein Urteil des Landgerichts Osnabrück zur Verjährung der sogenannten Abgasfälle bestätigt. Dabei geht es um die Frage, wann der Abgasskandal öffentlich wurde. Danach richtet sich dann die Verjährungsfrist von drei Jahren. Das Landgericht Osnabrück und das Oberlandesgericht Oldenburg waren sich darin einig, dass Volkswagen 2015 erste Auffälligkeiten zugab. Die Fahrzeughalter hätten die Ausmaße des Skandals aber erst 2016 erfassen können. Damit konnten Betroffene auch 2019 noch Klagen einreichen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.