Bundesgerichtshof lehnt Revision ab

(LT) Der Bundesgerichtshof bestätigt die lebenslange Haft für Brandstiftung im Franziskus-Hospital Harderberg. Das Landgericht Osnabrück hatte den Angeklagten wegen Mordes und Brandstiftung mit Todesfolge verurteilt. Der Bundesgerichtshof lehnte eine Revision jetzt ab, weil es keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fand. Der Angeklagte hatte das Bett seines Zimmernachbars im Franziskus-Hospital angezündet. Das Opfer konnte sich krankheitsbedingt nicht bewegen und starb durch das Feuer.