Urteil im Georgsmarienhütter Messerstecherprozess am Landgericht
(LT) Das Landgericht Osnabrück hat einen Georgsmarienhütter wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Er hatte mit einem Küchenmesser 18 Mal auf seine Frau eingestochen. Die Verhandlung hatte für Aufsehen gesorgt, weil das Opfer laut Neuen Osnabrücker Zeitung angekündigt hat, die Ehe mit dem Angeklagten fortzuführen und das Gericht bat, ihn nicht zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen.