Stadt und Land definieren Allgemeinverfügung

(LT) Stadt und Landkreis Osnabrück haben die aktuelle Allgemeinverfügung noch weiter spezifiziert. Demnach sind seit heute nicht nur alle Friseure, sondern auch Nagel-, Kosmetik- und Tattoo Studios bis zum 2. April geschlossen. Außerdem sind doch alle Trauerfeiern in geschlossenen Räumen verboten. Die evangelisch-lutherischen Kirchenkreise der Region Osnabrück empfehlen daher Trauerfeiern vor den Friedhofskapellen im engsten Familienkreis. Nach Ende der Corona-Krise könnten dann größere Abschiedsgottesdienste nachgeholt werden.