Nebenverdienst während Kurzarbeit

(LT) Die Agentur für Arbeit macht darauf aufmerksam, dass die Anrechnungsfreiheit bei einem Nebenverdienst bei Kurzarbeit begrenzt ist. Der Gesetzgeber hätte zwar befristet eine Regelung geschaffen, mit sich Menschen in Kurzarbeit etwa dazuverdienen können, das gilt aber nur für einen Nebenverdienst in systemrelevanten Berufen. Außerdem gibt es auch dabei für die Anrechnungsfreiheit eine Grenze, die sich nach dem Bruttolohn richtet. Demnach sind Einnahmen über dem Bruttolohn nicht mehr anrechnungsfrei.