Anleinpflicht für Hunde

(LT) Ab morgen, den ersten April, gilt für Hunde in Niedersachsen die Anleinpflicht in freier Landschaft. Die Haustiere sollen die Wildtiere nicht bei der Aufzucht ihrer Jungtiere stören oder diese sogar erlegen. Die Anleinpflicht gilt noch bis zum 15. Juli, ausgenommen sind nur Hunde, die zur rechtmäßig zur Jagd genutzt werden, ausgebildete Blindenhunde sind oder bei einer staatlichen Organisation eingesetzt werden. Ein Verstoß gegen den Leinenzwang kann bis zu 5.000 Euro kosten.