Amtsgericht: Wer schlägt, muss gehen!

(LT) Das Amtsgericht Bad Iburg hat einen Mann wegen häuslicher Gewalt seiner Wohnung verwiesen. Er hatte seiner Lebensgefährtin wiederholt mit Gewalt gedroht und Druck auf sie aufgebaut, weiter mit ihm zusammen zu bleiben. Bei einer Eskalation kam es außerdem zu Sachbeschädigungen in der gemeinsamen Wohnung. Das Amtsgericht hat die Wohnung daher der Lebensgefährtin und ihren minderjährigen Kindern zur alleinigen Nutzung angewiesen. Das Gericht betonte, dass der Grundsatz „Wer schlägt, muss gehen!“ auch während der Corona-Krise gilt.