Landkreis spricht sich gegen Osterfeuer – Ersatztermine aus

(PM) Osterfeuer sind an den Osterfeiertagen in diesem Jahr als Gemeinschaftsveranstaltungen aufgrund der Coronakrise verboten. Das Niedersächsische Innenministerium hat nun, in Abstimmung mit den Umwelt- und Sozialministerien, am 3. April einen Erlass herausgegeben, der den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, einmalig und unter strengen Auflagen für die Veranstalter das Brauchtumsfeuer auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr zu verschieben. Der Landkreis spricht sich gegen diese Vorgehensweise aus und plädiert dafür, dass aufgefahrene Osterfeuermaterialien so schnell wie möglich abgeräumt werden.

Mit dem ministeriellen Erlass besteht bereits seit ein paar Tagen ein Anlieferungsverbot an potentielle Osterfeuerstandorte. Verstöße gegen das Anlieferungsverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet.

Die Kommunen werden ermächtigt, den Anlieferungstermin für ein Ersatzfeuer festzulegen, sofern dieses aufgrund von Trockenheit brandschutzrechtlich nicht untersagt werden muss. Ein Ersatztermin ist allerdings bislang in keiner Kommune im Landkreis Osnabrück festgelegt worden.

Auch die Bürgermeister sprechen sich gegen einen Ersatztermin aus: „Sogenannte Brauchtumsfeuer sollten weiterhin nur zu dem jeweiligen Anlass zugelassen werden. Aus diesem Grund kann man ein Osterfeuer nicht nachholen. Die Genehmigung anderer Feuer würde ich aus den bekannten umwelt- und klimaschutzrechtlichen Bedenken nicht erlauben wollen“, sagt Otto Steinkamp, Bürgermeister in Wallenhorst. Seine Kollegen Tobias Avermann (Bad Laer) und Reinhard Scholz (Melle) rechnen mit Verständnis in der Bevölkerung für eine breit getragene Entscheidung, auf einen Nachholtermin für das Abbrennen von Großfeuern aus den bekannten Gründen zu verzichten. Guido Halfter, Bürgermeister Bissendorf, sagt: „Für mich wäre die zeitliche Verlagerung der Osterfeuer ein falsches Signal. Wir feiern ja hoffentlich auch nie Weihnachten im Juli eines Jahres. Für mich ist deshalb die Verschiebung der österlichen Brauchtumsfeuer auf einen ungewissen späteren Termin schlichtweg nicht vorstellbar. Ich frage mich, wer auf solche Erlasse kommen kann.“

Für einen vollständigen Verzicht auf Osterfeuer als Brauchtumsfeiern – auch zu einem späteren Zeitpunkt – sprechen nach Ansicht des Landkreises sehr viele Gründe. Zum einen wird auf die zusätzliche große Luftbelastung in Coronazeiten verwiesen. Zum anderen sprechen auch Gründe des Artenschutzes in der fortgeschrittenen Brut- und Setzzeit sowie der Klimaschutz für einen Verzicht. Des Weiteren liegen große Osterfeuer häufig auf landwirtschaftlichen Flächen, die nach Ostern neu bestellt werden müssen. Grundsätzlich besteht ein großes Interesse daran zu verhindern, dass Material aus den Haufen illegal und unkontrolliert in Feld und Wald verbracht wird. Falls es in diesem Jahr wiederum zu länger andauernden Trockenperioden kommen sollte, würde aber auch von derartigen Haufen eine erhöhte Brandgefahr ausgehen. Allein die genannten Vorkehrungen, verkehrssichernde Maßnahmen und Haftungsfragen sollten Ehrenamtlichen, Gemeinnützigen und anderen Veranstaltern zu denken geben, ob tatsächlich von der Möglichkeit der Verschiebung Gebrauch gemacht wird.

Der Landkreis verweist auf folgende Möglichkeiten des Umgangs mit bereits aufgeschichteten Osterfeuern: Wie bereits vorab bekannt gegeben, besteht das Angebot der AWIGO, dass gemeinnützige Vereine und Verbände als Betreiber eines Osterfeuers die Materialien in angemeldeter Menge auf eigene Kosten zu den Grünabfallsammelplätzen bringen. Das Material wird dort kostenlos angenommen. Hierbei ist zu beachten, dass das Osterfeuer mit seiner Größe bei der Gemeinde zuvor angemeldet gewesen sein sollte. In den Gemeinden, in denen keine Meldepflicht für Osterfeuer besteht, stellen die Ordnungsämter eine formlose Bescheinigung aus, die den Ort, die ungefähre Größe und den Veranstalter des geplanten Osterfeuers bestätigt. Die AWIGO wird nach individueller telefonischer Vorabsprache Anlieferungstermine abstimmen. Dazu nehmen die Veranstalter bitte mit dem Service-Center der AWIGO unter der Telefonnummer 05401/365555 Kontakt auf. Das Angebot der AWIGO sollte möglichst vor Ostern angenommen werden. Es gilt aber maximal bis einschließlich 24. April. Danach ist keine kostenlose Annahme mehr möglich.

Alternativ wird den Betreibern empfohlen, sich an Lohnunternehmen und andere Anbieter zu wenden und das Material vor Ort zu schreddern, um es dann, besser transportieren, nutzen oder einarbeiten zu können.