Besuchsverbot für Krankenhäuser und Heime bleibt bestehen

(PM) Die am Freitag veröffentlichte Rechtsverordnung des Landes Niedersachsen gilt grundsätzlich ab Montag, 20. April. Sie enthält jedoch entscheidende Ausnahmen, darunter das Besuchsverbot für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Heime für Ältere sowie Menschen mit Behinderung. Diese Ausnahmen treten bereits am Sonntag, 19. April, in Kraft.

Das hat eine praktische Konsequenz: Weil die Allgemeinverfügung der Stadt Osnabrück, die das Betretungsverbot regelt, nur bis zum 18. April gilt, wären Besuche in den genannten Einrichtungen am 19. April für einen Tag erlaubt gewesen, wenn es in der Rechtsverordnung des Landes nicht die Ausnahmeregelung gäbe. Die Ausnahmeregelung schließt also eine Regelungslücke, die ohne sie entstanden wäre. Folglich bleibt das Betretungsverbot zum Besuch von Patientinnen und Patienten sowie von Personal und für alle Zwecke außer zur Heilung und Pflege auch am 19. April bestehen.