Autowaschboxen sind wieder erlaubt

(SW) Betreiber von sogenannten Autowaschboxen dürfen ihre Betriebe wieder öffnen. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat dem Eilantrag eines Betreibers aus Osnabrück stattgegeben. Der hatte sich dagegen gewehrt, das Autowaschanlagen wieder offen sind während Waschboxen geschlossen bleiben müssen. In Autowaschboxen können Autobesitzer ihre Wagen mit münzbetriebenen Hochdruckreinigern selber reinigen. Laut Verwaltungsgericht gibt es dafür kein Verbot in der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Außerdem sei nicht erkennbar, dass eine Infektion dort wahrscheinlicher ist. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.