Lebenslang für Hauptangeklagten im Augustaschacht-Prozess

(LT) Gestern endete der sogenannte Augustaschacht-Prozess vor dem Landgericht Osnabrück mit einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes für den Hauptangeklagten. Auch seine Mitangeklagten bekamen lange Haftstrafen. Das Gericht verurteilte einen Angeklagten, der als Kronzeuge aufgetreten war, ebenfalls wegen Mordes zu einer Haftstrafe von 13 Jahren. Die anderen beiden Angeklagten sollen sich zwar nicht an dem eigentlichen Mord beteiligt haben, sie wurden aber unter anderem für erpresserischen Menschenraub zu acht und fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die vier Männer sollen eine Frau aus Melle in eine Wohnung nach Köln gelockt haben. Dort misshandelten sie die Frau, um an ihr Vermögen zu kommen. Das gelang nicht und zwei der Angeklagten brachten die Frau zurück in den Landkreis Osnabrück und ermordeten die Frau dort. Sie legten die Leiche dann nahe des Augustaschachts in Hasbergen ab.