Berufungsverfahren wegen Wahlfälschung

(LT) In einem Berufungsverfahren steht heute eine Angeklagte aus Quakenbrück vor dem Landgericht Osnabrück, die vom Amtsgericht Bersenbrück wegen Wahlfälschung in zwölf Fällen verurteilt worden war. Sie hat bei der Kommunalwahl 2016/17 für die Partei „Die Linke“ für den Rat der Stadt Quakenbrück und den Samtgemeinderat der Samtgemeinde Artland kandidiert. Dabei soll sie Mitarbeiter der Firma, in der sie gearbeitet hat, beeinflusst haben und bei ihrer Briefwahl mitgewirkt haben. 

Das Urteil ist rechtskräftig. In dem Berufungsverfahren geht es darum, ob sie in Zukunft noch wählbar bleibt.