Rasensprengen im Landkreis ab sofort nachmittags verboten

(SW) Aufgrund extrem niedriger Grundwasserstände verbietet der Landkreis Osnabrück  ab sofort – in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr – private und öffentliche Grünflächen, Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen mit Wasser zu sprengen. Das Verbot gilt bis Ende September. Ein Verstoß gegen diese Anordnung kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Hintergrund: Die Dürrejahre 2018 und 2019 haben deutliche Spuren hinterlassen. Dieser Trend setzt sich im Jahr 2020 weiter fort. Die behördliche Anordnung soll ab sofort dazu beitragen, Wasser zu sparen, denn zwischen 12 und 18 Uhr verdunstet gerade bei sommerlichem Wetter ein Großteil des Beregnungswassers ungenutzt.